Prüfungen
An der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie ist eine Anmeldung für die Prüfungen über das Uniportal obligatorisch. Ohne Prüfungsanmeldung ist es nicht möglich, eine Prüfung abzulegen und ECTS-Punkte zu erwerben. Das gilt auch für Studierende anderer Fakultäten, welche Lehrveranstaltungen an der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie besuchen.
Die Anmeldung für die Prüfungen ist verbindlich. Das Nichtablegen der Prüfung führt zu einem Fehlversuch. Das gilt für alle Lehrveranstaltungen, die während der üblichen Prüfungssessionen geprüft werden.
Wichtig: An den verschiedenen Fakultäten gelten unterschiedliche Anmeldefristen für die Prüfungen sowie Prüfungsdaten. Dies gilt es in Eigenverantwortung (v.a. in Bezug auf den Nebenfachbereich) zu beachten und in der Planung zu berücksichtigen.
Bei Fragen rund um die Prüfungen der VPF wenden Sie sich bitte an pruefungen-vpf. @ unilu.ch
Falls in den einzelnen Lehrveranstaltungen nicht anders kommuniziert, finden die Prüfungen des Frühjahrssemesters in der Regel in den KW 22 und 23 statt. Die Anmeldefrist startet in der Regel in der KW 17.
Die Wiederholungsprüfungen für die Lehrveranstaltungen des Frühjahrssemesters finden in der Regel in der Prüfungssession des darauffolgenden Herbstsemesters statt.
Für die Lehrveranstaltungen des Frühjahrssemesters im Propädeutikum werden in der Regel Ende Juli Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Dies ermöglicht den nahtlosen Übertritt in das Hauptstudium gemäss Musterstudienplan, auch bei Nichtbestehen von Prüfungen im Frühjahrssemester des Propädeutikums. Die Anmeldefrist startet in der KW 27.
Für die Prüfungen im Frühjahrssemester 2025 und die Wiederholungsprüfungen des Herbstsemesters 2024 gelten folgende Daten (Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben, es sind ausserordentliche Prüfungsdaten und Anmeldefristen möglich):
- Anmeldung*: 21. April 2025, 00:00 Uhr – 2. Mai 2025, 23:59 Uhr
- Prüfungen Kurse FS 25: 2. – 6. Juni 2025
- Wiederholungsprüfungen Kurse HS 24: 27. – 28. Mai 2025
- Notenbekanntgabe**: laufend bis spätestens 27. Juni 2025
- Anmeldung Wiederholungsprüfungen Kurse FS 25 Propädeutikum: 2. Juli 2025, 00:00 Uhr – 9. Juli 2025, 23:59 Uhr
- Wiederholungsprüfungen Kurse FS 25 Propädeutikum: 22. – 24. Juli 2025
- Notenbekanntgabe Wiederholungsprüfungen Kurse FS 25 Propädeutikum**: laufend bis spätestens 8. August 2025
* Die Anmeldefrist gilt auch für die Wiederholungsprüfungen des Herbstsemesters 2024.
** In Ausnahmefällen ist es möglich, dass einzelne Noten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Sie werden schnellstmöglich nachgeführt.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung der ausserfakultären Pflichtveranstaltung "Health Psychology and Behavioral Medicine" die Handhabungen, Fristen und Daten der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin (GMF) gelten und sich die Prüfungssession des Frühjahrssemesters beim Absolvieren dieser Prüfung entsprechend verlängern kann.
Falls in den einzelnen Lehrveranstaltungen nicht anders kommuniziert, finden die Prüfungen des Herbstsemesters in der Regel in den KW 4 und 5 statt. Die Anmeldefrist startet in der Regel in der KW 49.
Die Wiederholungsprüfungen für die Lehrveranstaltungen des Herbstsemesters finden in der Regel in der Prüfungssession des darauffolgenden Frühjahrssemesters statt.
Für die Prüfungen im Herbstsemester 2025 gelten folgende Daten und Zeiten (Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben, es sind ausserordentliche Prüfungsdaten und Anmeldefristen möglich):
- Anmeldung: 1. Dezember 2025, 00:00 Uhr – 12. Dezember 2025, 23:59 Uhr
- Prüfungen Kurse HS 25: 19. – 30. Januar 2026 (Prüfungszeit 1. und 3. Semester)
- Notenbekanntgabe*: laufend bis spätestens 13. Februar 2026
* In Ausnahmefällen ist es möglich, dass einzelne Noten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Sie werden schnellstmöglich nachgeführt.
Die Prüfungseinsicht bleibt jenen Studierenden vorbehalten, welche ungenügende Noten abgelegt haben.
- Prüfungseinsicht Wiederholungsprüfungen HS Propädeutikum : 2. Juli 2025 (KW 27), 08:15 - 10:45, Hörsaal 7.
- Prüfungseinsicht FS 25: 2. Juli 2025 (KW 27), 12:15 - 16:15, Hörsaal 7.
- Prüfungseinsicht Wiederholungsprüfungen FS Propädeutikum: 18. August 2025 (KW 34), 08:15 - 12:15, Hörsaal 5.
- Prüfungseinsicht HS 25: 18. Februar 2026 (KW 8), Zeitangabe folgt
Anmeldung: Die Anmeldung zur Prüfungseinsicht erfolgt in der Woche vor dem Einsichtstermin via Online-Anmeldeformular.
- Die Anmeldefrist für die Prüfungseinsicht FS 25 läuft vom 27. – 29. Juni 2025.
- Die Anmeldefrist für die Prüfungseinsicht Wiederholungsprüfungen FS Propädeutikum läuft vom 8. – 10. August 2025.
- Die Anmeldefrist für die Prüfungseinsicht HS 25 läuft vom 13. – 15. Februar 2026.
Prüfungsmodus
An der VPF werden die Prüfungen mit der Prüfungssoftware INSPERA und somit elektronisch durchgeführt. Die Prüfungsdurchführung findet vor Ort am eigenen Notebook statt. Die Mitnahme eines eigenen Notebooks, welches den technischen Anforderungen entspricht, wird vorausgesetzt. Zudem muss zur Prüfung die CampusCard mitgebracht und vorgewiesen werden.
Funktionstest INSPERA
Der Funktionstest INSPERA vor Ort wird für alle Studierenden dringend empfohlen und an folgenden Daten angeboten. Innerhalb dieser Zeitfenster können Sie den Funktionstest, der ca. 20 Minuten dauert, ablegen und erhalten technischen Support zu der Prüfungssoftware INSPERA und dem Safe Exam Browser (SEB):
Mittwoch, 07. Mai 2025, 15:00 - 17:00 Uhr, Hörsaal 1
Dienstag, 13. Mai 2025, 08:00 - 10:00 Uhr, Hörsaal 1
Dienstag, 20. Mai 2025, 08:00 - 10:00 Uhr, Hörsaal 1
Dieser Test dient dazu, die aktuelle Version Safe Exam Browser (SEB) zu installieren und seine Funktionalität sowie den Zugriff auf die Prüfungssoftware INSPERA zu testen. Die korrekte Installation des SEB ist zudem Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen der VPF. Die Teilnahme wird deshalb dringend empfohlen. Wer den Funktionstest nicht absolviert, hat bei technischen Problemen am Prüfungstag keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Prüfungsaufsicht. Während den Prüfungen wird keine zusätzliche Prüfungszeit zur Installation des SEB zur Verfügung gestellt.
Eine Anmeldung zum Funktionstest ist nicht notwendig. Studierende, die INSPERA-Prüfungen an mehreren Fakultäten ablegen, müssen den Funktionstest nur einmal ausführen.
Studierende, welche sich zu Prüfungen an der VPF anmelden, erhalten vor der Prüfungssession (nach Ablauf der Anmeldefrist) per E-Mail weitere Informationen zum Funktionstest INSPERA.
Bei Fragen zum SEB sowie zur Prüfungssoftware INSPERA wenden Sie sich an pruefungen-vpf. @ unilu.ch
Bachelorstudierende mit einer anderen Maturitätssprache als Deutsch können über das Online-Formular innerhalb der Prüfungsanmeldefrist der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie ein Gesuch um Prüfungsdauerverlängerung für schriftliche, deutschsprachige Prüfungen einreichen.
Hierbei gilt Folgendes:
- Das Gesuch um Prüfungsdauerverlängerung gilt nur für Prüfungen der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie.
- Bachelorstudierende, welche bereits einen Studienabschluss in deutscher Sprache erworben haben, haben keinen Anspruch auf eine Prüfungsdauerverlängerung.
- Im Gesuch ist anzugeben, ob Sie weiter ein allgemeinsprachliches Wörterbuch mitnehmen möchten. Fachwörterbücher sowie elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
- Bewilligte Gesuche gelten jeweils für ein Semester und sind an jede schriftliche Prüfung mitzubringen und den Aufsichtspersonen vorzuweisen.
- Bewilligte Gesuche gelten auch für die entprechenden Wiederholungsprüfungen.
Gesuche um Nachteilsausgleich (z.B. aufgrund einer chronischen Krankheit) richten Studierende so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und bis zum 15. März für das Frühjahrssemester zusammen mit den notwendigen Dokumenten an studienberatung-vpf. @ unilu.ch
Prüfungsplan Wiederholungsprüfungen HS 24
Prüfungsplan Wiederholungsprüfungen FS 25
Prüfungseinsicht Wiederholungsprüfungen HS 24
Prüfungseinsicht Wiederholungsprüfungen FS 25
Merkblatt schriftliche Prüfungen
Richtlinien zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches