Das Wort Stealthing, geschrieben in ausgedünnter Schrift

Seit dem vergangenen Juli ist das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung in Kraft. In diesem Zusammenhang finden wir den Begriff «Stealthing». Dieser stammt aus dem Amerikanischen («stealth») und bedeutet so viel wie Heimlichkeit. Beim sogenannten Stealthing besteht zwischen den Sexualpartnern zwar Einigkeit über den Geschlechtsverkehr, jedoch keine Einigkeit über die Verwendung eines Kondoms. Die strafbare Handlung besteht etwa darin, dass das Kondom während des Geschlechts­verkehrs entfernt wird oder dass ein Sexualpartner vorgibt, ein solches überzuziehen, obwohl der andere auf dessen Verwendung besteht. In der Regel dürfte es der Mann sein, der das Kondom entweder heimlich entfernt oder gar nicht erst überzieht.

Sanktionswürdig am «Stealthing» ist nach einer Auffassung die Tatsache, dass sich ein Sexualpartner über den Willen des anderen hinwegsetzt. Es geht also um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Nach anderer Auffassung geht es um den Schutz vor dem Risiko der Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit oder einer ungewollten Schwangerschaft.

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Michael Hodel

Wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Kriminologie
www.unilu.ch/michael-hodel